Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die jungen Familien nach der Geburt eines Kindes dabei hilft, den Lebensunterhalt zu sichern und Beruf und Familie besser miteinander zu vereinbaren. Doch ob Eltern diese finanzielle Unterstützung versteuern müssen, sorgt häufig für Unklarheit. Grundsätzlich gilt: Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt.

Was bedeutet Progressionsvorbehalt?

Der Progressionsvorbehalt ist ein steuerrechtliches Prinzip, bei dem steuerfreie Leistungen – wie das Elterngeld – bei der Festlegung des persönlichen Einkommensteuersatzes berücksichtigt werden. Das heißt konkret: Obwohl das Elterngeld an sich steuerfrei ausgezahlt wird, erhöht es das zu versteuernde Einkommen in indirekter Weise. Dies wiederum kann dazu führen, dass Familien insgesamt etwas mehr Einkommensteuer zahlen müssen.

Warum wird Elterngeld dennoch berücksichtigt?

Die gesetzliche Regelung soll eine gerechte steuerliche Ermittlung ermöglichen. Da das deutsche Steuersystem nach der Höhe des Gesamteinkommens gestaffelt ist und ein höheres Einkommen auch zu einem höheren Steuersatz führt, kann es sein, dass das Elterngeld den persönlichen Steuersatz ansteigen lässt. Dabei dient die Regelung des Progressionsvorbehalts dazu, die Steuerlast an der tatsächlichen finanziellen Leistungsfähigkeit einer Familie auszurichten. Elterngeld ist also zwar nicht selbst steuerpflichtig, beeinflusst aber indirekt die Steuerhöhe.

Wie hoch ist die steuerliche Mehrbelastung durch Elterngeld?

Wie stark sich das erhaltene Elterngeld steuerlich bemerkbar macht, hängt stark von der individuellen Einkommenssituation der Familie ab. Je höher das Gesamteinkommen ist, desto stärker kann sich die Regelung des Progressionsvorbehalts auswirken. Während Familien, die nur geringe Einkünfte beziehen, diesen Effekt kaum spüren, kann der Progressionsvorbehalt bei besserverdienenden Eltern durchaus dazu führen, dass die Einkommensteuer spürbar höher ausfällt.

Was bedeutet das praktisch für Eltern?

Für Eltern bedeutet dies, dass sie sich bereits frühzeitig auf mögliche steuerliche Belastungen einstellen müssen. Zwar muss man das Elterngeld nicht direkt versteuern, aber bei der jährlichen Einkommensteuererklärung muss das bezogene Elterngeld in der Anlage „N“ oder „Ersatzleistungen“ angegeben werden. Das Finanzamt berücksichtigt dann die erhaltenen Summen bei der Berechnung des persönlichen Steuersatzes. Es ist daher ratsam, das Elterngeld bei der finanziellen Planung im Hinterkopf zu behalten und ggf. Rücklagen zu bilden, um möglichen Nachzahlungen vorzubeugen.

Fazit

Faktisch bleibt das Elterngeld stets steuerfrei, es beeinflusst aber indirekt die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer. Verantwortlich hierfür ist das Konzept des Progressionsvorbehalts, welches Leistungen wie das Elterngeld zwar nicht unmittelbar versteuert, aber den persönlichen Einkommenssteuersatz beeinflussen kann. Eltern sollten daher rechtzeitig die steuerliche Situation prüfen und entsprechend vorsorgen, um unangenehme Überraschungen bei der Steuerabrechnung zu verhindern.