Wenn ihr wegen der Elterngeld-Einkommensgrenze knapp über oder knapp unter 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen liegt, lohnt sich eine nüchterne Prüfung. Entscheidend ist nicht, wie hoch das Bruttogehalt wirkt, sondern was im maßgeblichen Kalenderjahr steuerlich als zu versteuerndes Einkommen übrig bleibt.

Wichtig: Diese Seite ist eine Orientierung. Sie ersetzt keine Steuerberatung und keine Auskunft der Elterngeldstelle. Besonders bei Boni, Selbstständigkeit, Kapitalerträgen oder außergewöhnlichen Abzügen solltest du den Einzelfall fachlich prüfen lassen.

Seriöse Ansatzpunkte

1. Maßgebliches Jahr und Steuerbescheide klären

Für die Einkommensgrenze ist grundsätzlich das Kalenderjahr vor der Geburt relevant. Prüfe daher zuerst, welcher Steuerbescheid oder welche vorläufige Berechnung für euren Antrag maßgeblich sein wird.

2. Werbungskosten und berufliche Ausgaben vollständig erfassen

Beruflich veranlasste Ausgaben können das zu versteuernde Einkommen senken, wenn sie steuerlich anerkannt werden. Dazu können etwa Fortbildungskosten, Arbeitsmittel, Fahrtkosten oder ein häusliches Arbeitszimmer gehören, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

3. Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben prüfen

Beiträge zur Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung, Spenden oder Kirchensteuer können steuerlich relevant sein. Ob und in welcher Höhe sie wirken, hängt von eurer persönlichen Situation ab.

4. Selbstständige Einkünfte sauber planen

Bei Selbstständigen zählen Gewinn, Betriebsausgaben, Abschreibungen und der Zeitpunkt von Einnahmen und Ausgaben besonders stark. Gestaltungen müssen wirtschaftlich begründet, dokumentiert und steuerlich vertretbar sein.

5. Kapitalerträge offen einordnen

Kapitalerträge können für das zu versteuernde Einkommen relevant sein. Wenn Kapitalerträge wegen Abgeltungsteuer nicht automatisch im Einkommensteuerbescheid auftauchen, ist das kein Freifahrtschein zum Verschweigen. Kläre bei relevanten Beträgen, wie sie im Elterngeldantrag anzugeben sind.

6. Boni, Abfindungen und Einmalzahlungen früh betrachten

Variable Vergütung kann eine Familie unerwartet über die Grenze bringen. Prüfe früh, ob Zahlungen planbar, vertraglich verschiebbar oder steuerlich anders zu behandeln sind. Dabei ist entscheidend, was arbeitsrechtlich und steuerlich zulässig ist.

Was keine gute Strategie ist

  • Unterlagen beschönigen oder Einkünfte nicht angeben
  • Ausgaben nur wegen der Elterngeldgrenze ohne echten wirtschaftlichen Grund produzieren
  • pauschal davon ausgehen, dass Brutto minus ein paar Standardbeträge ausreicht
  • Entscheidungen ohne Steuerbescheid, Nachweise oder fachliche Prüfung treffen

Sinnvolle nächste Schritte

  1. Letzten Steuerbescheid und erwartete Einkünfte für das Jahr vor der Geburt sammeln.
  2. Sonderzahlungen, selbstständige Gewinne, Kapitalerträge und größere Abzüge markieren.
  3. Mit einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder der Elterngeldstelle klären, was im Antrag zählt.
  4. Wenn du eine erste Orientierung möchtest, kannst du mir eine kurze Anfrage senden.

Ich nutze deine E-Mail nur, um auf deine Anfrage zu antworten. Bitte sende keine Steuerbescheide oder sensiblen Unterlagen über dieses Formular.

Bitte beachte auch den Haftungsausschluss.