Im Zuge der Diskussionen über die Reduzierung der Einkommensgrenze beim Elterngeld wurden im Deutschen Bundestag mehrere Petitionen eingereicht. Zwei davon, Pet 4-20-17-851-021279 und Pet 4-20-17-851-022056, fanden viele Unterzeichner, da sie deutliche Kritik an der geplanten Herabsenkung der Einkommensobergrenzen äußerten. Beide Petitionen wurden im Petitionsausschuss diskutiert und letztlich abgelehnt bzw. nur teilweise berücksichtigt. Nachfolgend eine Übersicht zu den wichtigsten Inhalten:

Petition 153198

Antrag

Die Petition forderte, die bis dato geltende Einkommensgrenze von 300.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen für Paare unverändert beizubehalten. Die geplante Absenkung auf 150.000 Euro sahen die Petenten als „katastrophales Signal gegen Kinder, partnerschaftliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Chancengerechtigkeit von Männern und Frauen“. Zudem bestehe die Gefahr, dass insbesondere Frauen aufgrund des Gender Pay Gaps verstärkt ihren Beruf aufgeben müssten, wenn sich externe Kinderbetreuung nicht finanzieren lasse.

Beratung und Ablehnung

Der Deutsche Bundestag beriet am 30.11.2023 abschließend über diese Petition und beschloss, sie lediglich den Fraktionen zur Kenntnis zu geben. In der Begründung verwies der Petitionsausschuss darauf, dass die Bundesregierung angesichts von Haushaltskonsolidierungen nur einen begrenzten Handlungsspielraum habe. Die Absenkung der Einkommensgrenze betreffe laut Bundesregierung nur etwa vier bis fünf Prozent aller Elterngeldberechtigten, sei daher sozialverträglicher als andere Kürzungsoptionen und diene der Erfüllung von Einsparvorgaben im Bundeshaushalt.

Petition 153297

Antrag

Diese Petition forderte eine gestaffelte Absenkung des Höchstbetrages beim Elterngeld anstelle einer abrupten Absenkung von 300.000 Euro auf 150.000 Euro. Konkret schlugen die Petenten verschiedene Einkommensstufen zwischen 150.000 Euro und 300.000 Euro zu versteuerndem Einkommen vor, die schrittweise mit geringeren Höchstbeträgen belegt würden. Ziel war es, Paaren mit höheren Belastungen (z. B. Kredite für Wohneigentum) weiterhin eine gewisse finanzielle Planungssicherheit zu ermöglichen.

Beratung und Teilerfolg

Der Deutsche Bundestag beriet diese Eingabe am 04.07.2024 und beschloss, das Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist“. Hintergrund ist, dass die tatsächliche Gesetzgebung letztlich eine stufenweise Absenkung der Einkommensgrenze vorsieht:

  • Zum 1. April 2024: Reduzierung auf 200.000 Euro
  • Zum 1. April 2025: Reduzierung auf 175.000 Euro

Damit wurde zwar keine vollständige Staffelung eingeführt, wie in der Petition gefordert, jedoch wurde der ursprünglich geplante sofortige Absturz auf 150.000 Euro nicht umgesetzt. Eine weitergehende Entlastung für Paare mit einem zu versteuernden Einkommen knapp über 150.000 Euro erfolgte jedoch nicht in der geforderten Staffelung.

Fazit

Beide Petitionen verdeutlichen, dass die geplante Absenkung der Einkommensgrenze beim Elterngeld auf breiten Widerstand gestoßen ist. Der Petitionsausschuss machte in seinen Ablehnungsbegründungen allerdings deutlich, dass die Bundesregierung die Absenkung unter dem Gesichtspunkt notwendiger Haushaltskonsolidierung bevorzugt und soziale Härten – aus ihrer Sicht – gezielt auf jene Personengruppen mit höherem Einkommen beschränkt. Während die erste Petition vollumfänglich abgelehnt wurde, fand die zweite Petition teilweise Berücksichtigung, da eine weniger drastische, aber dennoch deutliche Reduzierung der Einkommensgrenzen erfolgt ist.

Diese abgeschlossenen Petitionen zeigen, dass trotz großer Kritik und vieler Mitzeichner die Reduzierung der Einkommensgrenzen beim Elterngeld umgesetzt wird. Eine nennenswerte Staffelung oder ein gänzliches Festhalten an der alten Grenze blieb aus Sicht des Petitionsausschusses und der Bundesregierung mit Blick auf das Einsparziel nicht realisierbar.