Wie viel darf man bei Elterngeld dazuverdienen?
Das Elterngeld ist eine wichtige soziale Leistung, welche Familien in Deutschland nach der Geburt eines Kindes finanziell entlasten und Eltern ermöglichen soll, Zeit mit ihrem Nachwuchs zu verbringen. Besonders für berufstätige Eltern stellt sich die Frage, wie viel sie während des Elterngeldbezugs dazuverdienen dürfen, ohne Einbußen beim Elterngeld hinnehmen zu müssen.
Grundsätzlich gilt: Eltern dürfen während des Bezugs von Elterngeld einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Das Elterngeld wird allerdings anhand des Erwerbseinkommens berechnet. Somit führt ein Zuverdienst während der Elternzeit in der Regel dazu, dass das ausgezahlte Elterngeld entsprechend geringer ausfällt. Aber wie genau funktioniert das in der Praxis?
Seit der Reform des Elterngeldes können Eltern flexibel entscheiden, wie viel sie arbeiten wollen. Wer sich entscheidet, während des Elterngeldbezugs weiterhin zu arbeiten, erhält Elterngeld als sogenannten “Einkommensersatz”. Das bedeutet, Elterngeld ersetzt das weggefallene Einkommen nach der Geburt des Kindes anteilig. Je höher das Einkommen während der Elternzeit ausfällt, desto niedriger ist deshalb der Einkommenswegfall und demzufolge das Elterngeld. Das Zuverdienst-Einkommen wird klar auf das Elterngeld angerechnet und mindert die monatlichen Zahlungen entsprechend.
Eine Ausnahme hierbei bildet das ElterngeldPlus. Dieses spezielle Modell ermöglicht mehr Flexibilität bei Teilzeitarbeit. Eltern, die trotz Elternzeit in Teilzeit weiterarbeiten, profitieren besonders davon. Beim ElterngeldPlus werden die Zahlungen halbiert, dafür aber über einen doppelt so langen Zeitraum bezahlt. Für berufstätige Eltern bedeutet dies konkret: Während eines Bezugs von ElterngeldPlus darf man bis zu 32 Wochenstunden dazuverdienen, ohne dass das grundlegende Anspruch auf Elterngeld entfällt. Auch hier richtet sich die Zahlung nach der Höhe des Hinzuverdienstes. Je höher der Zuverdienst jedoch ist, desto geringer fällt auch hier der Auszahlungsbetrag aus.
Es gibt keine streng formulierte Höchstgrenze, wie viel Eltern hinzuverdienen dürfen. Vielmehr ist entscheidend, wie hoch der Unterschied zwischen dem Einkommen vor der Geburt des Kindes und dem Elterneinkommen während der Elternzeit ist. Je geringer dieser Einkommensunterschied ausfällt, desto niedriger wird die Elterngeldzahlung. Empfehlenswert ist es daher für Eltern, eine genaue Berechnung der anzurechnenden Zuverdienste vorzunehmen und sich individuell beraten zu lassen. Dies kann bei den zuständigen Elterngeldstellen der örtlichen Kommune oder bei Beratungsstellen erfolgen.
Zusammengefasst ist entscheidend, dass sich das Einkommen aus dem Zuverdienst während des Elterngeldbezugs konkret auf die Höhe des bezogenen Elterngeldes auswirkt. Die richtige Planung und gegebenenfalls das Nutzen des ElterngeldPlus-Modells können Eltern dabei helfen, finanzielle Einbußen zu minimieren und dennoch optimal Beruf und Familienleben miteinander zu kombinieren.