Ob ihr die Einkommensgrenze beim Elterngeld überschreitet, entscheidet sich nicht am Bruttoeinkommen. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen im relevanten Kalenderjahr.

Die aktuelle Grenze

Für Geburten ab dem 1. April 2025 gilt: Elterngeld ist ausgeschlossen, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen mehr als 175.000 Euro beträgt. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende, Paare und getrennt Erziehende.

Für Geburten vom 1. April 2024 bis zum 31. März 2025 galt eine Übergangsgrenze von 200.000 Euro.

Bruttoeinkommen ist nicht dasselbe wie zu versteuerndes Einkommen

Das zu versteuernde Einkommen ist der Betrag, der nach steuerlich zulässigen Abzügen übrig bleibt. Dazu können je nach Situation unter anderem Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Freibeträge gehören.

Darum kann ein Paar mit einem Bruttoeinkommen über 175.000 Euro trotzdem unter der Grenze liegen. Gleichzeitig können Bonuszahlungen, selbstständige Gewinne oder Kapitalerträge dazu führen, dass die Grenze überschritten wird.

Schritt-für-Schritt prüfen

1. Das maßgebliche Jahr bestimmen

In der Regel ist das Kalenderjahr vor der Geburt entscheidend. Bei einem Kind, das 2026 geboren wird, geht es also grundsätzlich um das Steuerjahr 2025.

2. Einkommensbestandteile sammeln

Erfasst nicht nur Gehalt, sondern auch variable Vergütung, Boni, Abfindungen, selbstständige Gewinne, Mieteinkünfte und Kapitalerträge. Gerade Einmaleffekte sind häufig der Grund, warum Familien unerwartet über der Grenze landen.

3. Steuerliche Abzüge realistisch einordnen

Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen oder Sonderausgaben können relevant sein. Verlasse dich aber nicht auf pauschale Beispielrechnungen, weil die Wirkung stark vom Einzelfall abhängt.

4. Steuerbescheid oder Steuerberechnung prüfen

Das zu versteuernde Einkommen steht im Steuerbescheid. Wenn der Bescheid noch nicht vorliegt, kann eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater eine vorläufige Berechnung erstellen.

5. Bei knapper Lage nachfragen

Wenn ihr nur wenige Tausend Euro von der Grenze entfernt seid, lohnt sich eine Rückfrage bei Steuerberatung oder Elterngeldstelle. Kleine Details können dann entscheidend sein.

Beispielhafte Einordnung

Angenommen, ein Paar erwartet 2026 ein Kind. Maßgeblich ist grundsätzlich das Steuerjahr 2025. Beide rechnen zusammen mit 205.000 Euro Bruttoeinkommen. Nach Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und weiteren zulässigen Abzügen kann das zu versteuernde Einkommen niedriger liegen. Ob es unter 175.000 Euro fällt, lässt sich aber erst mit einer konkreten Steuerberechnung seriös beurteilen.

Das Beispiel zeigt nur die Logik: Die Grenze ist steuerlich zu prüfen, nicht grob am Bruttogehalt.

Fazit

Wenn ihr wissen wollt, ob ihr über der Elterngeld-Grenze liegt, braucht ihr drei Dinge: das richtige Kalenderjahr, eine vollständige Liste eurer Einkünfte und eine realistische Berechnung des zu versteuernden Einkommens. Je näher ihr an 175.000 Euro liegt, desto wichtiger ist fachliche Prüfung.

Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Einen Überblick über legale Prüfpfade findest du unter Steuergestaltung beim Elterngeld.