Elterngeld 2025 - Was sich für Familien mit höherem Einkommen ändern soll
Der neue Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD bringt bedeutende Veränderungen beim Elterngeld mit sich. Während einige Maßnahmen auf eine finanzielle Entlastung abzielen, könnten andere insbesondere für Besserverdienende Einschränkungen bedeuten. Hier ein Überblick über die geplanten Neuerungen:
1. Anhebung der Elterngeldbeträge
Zum ersten Mal seit der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 sollen sowohl der Mindestbetrag von 300 Euro als auch der Höchstbetrag von 1.800 Euro monatlich spürbar erhöht werden. Dies soll die Kaufkraftverluste der letzten Jahre ausgleichen und Familien besser unterstützen.
2. Erweiterung des Elterngeldanspruchs auf Pflegeeltern
Neu ist, dass künftig auch Pflegeeltern Anspruch auf Elterngeld haben sollen. Bisher waren sie von dieser Leistung ausgeschlossen.
3. Förderung der partnerschaftlichen Aufteilung
Die Koalition plant, die partnerschaftliche Aufteilung der Elternzeit zu fördern. Dazu sollen höhere Lohnersatzraten eingeführt und die Anzahl sowie Aufteilung der Bezugsmonate des Elterngeldes angepasst werden.
4. Weitere Senkung der Einkommensgrenze
Bereits im April 2024 wurde die Einkommensgrenze für den Elterngeldanspruch auf 200.000 Euro gesenkt. Ab April 2025 soll sie weiter auf 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen reduziert werden. Dies bedeutet, dass Familien mit einem höheren Einkommen keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben werden.
Fazit
Die geplanten Änderungen beim Elterngeld zeigen einen Spagat zwischen finanzieller Entlastung und notwendigen Einsparungen. Während die Erhöhung der Beträge und die Einbeziehung von Pflegeeltern positive Schritte darstellen, könnte die weitere Senkung der Einkommensgrenze insbesondere Besserverdienende treffen. Es bleibt abzuwarten, wie diese Maßnahmen umgesetzt werden und welche Auswirkungen sie auf Familien haben werden.
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